Berechnen Sie eine fächerbezogene Gleichstellungsquote für Berufungsverfahren

Das Hochschulgesetz des Landes NRW enthält seit 2014 die Regelung einer fächerbezogenen Gleichstellungsquote für Berufungsverfahren (§ 37a). Die Quote ist am Kaskadenmodell orientiert: Der Frauenanteil auf der nächstunteren Qualifizierungsstufe bildet die Zielquote für die Besetzung von Professuren.

Mit diesem Tool können Sie in fünf Schritten eine fächerbezogene Gleichstellungsquote berechnen:

  1. Sie wählen zunächst Ihre Hochschule aus. Oder Sie überspringen diesen Schritt, wenn Sie ausschließlich an bundesweiten Daten interessiert sind.
  2. Dann stellen Sie eine Fächergruppe zusammen.
  3. Zur Bestandsaufnahme berechnen Sie den aktuellen Frauenanteil bei den Professuren.
  4. Anschließend stellen Sie eine Ausgangsgesamtheit zusammen – den möglichen Pool der Bewerberinnen auf der nächstunteren Qualifizierungsstufe.
  5. Daraus wird eine Gleichstellungsquote für Neuberufungen ermittelt. Diese können Sie mit dem aktuellen Frauenanteil (Professorinnen in der Fächergruppe) vergleichen.

Das Tool richtet sich an Akteur_innen in NRW-Hochschulen, die die gesetzliche Gleichstellungsquote mithilfe bundesweiter Daten berechnen wollen. Es steht darüber hinaus Interessierten offen, die bundesweit für eine bestimmte Fächergruppe eine Gleichstellungsquote nach dem Kaskadenmodell berechnen wollen.