Hochschulart, in der auf wissenschaftlicher Basis anwendungsorientiert gelehrt und geforscht wird. Im Statistikportal werden die 16 Fachhochschulen in Trägerschaft des Landes NRW erfasst. Nicht erfasst werden private Fachhochschulen und Verwaltungsfachhochschulen. Fachhochschulen haben kein Promotionsrecht, Promotionen an Fachhochschulen sind jedoch über Kooperationen mit Universitäten oder anderen promotionsberechtigten Hochschulen möglich. Im Statistikportal werden solche Promotionen an Fachhochschulen ausschließlich den betreffenden promotionsberechtigten Hochschulen zugerechnet, analog zur Datenquelle von IT.NRW. Eine Abfrage der laufenden und abgeschlossenen Promotionen an einer Fachhochschule ist deshalb nicht möglich.
Eine Fächergruppe fasst wissenschaftliche Disziplinen zusammen. Das Statistische Bundesamt hat eine Systematik der Fächergruppen erstellt, denen alle Studierenden wie auch das wissenschaftlich-künstlerische Hochschulpersonal zugeordnet werden können. Die Fächergruppen werden auf Studierendenebene in Studienbereiche unterteilt, bezüglich des Hochschulpersonals in Lehr- und Forschungsbereiche. Im Statistikportal sind alle Qualifizierungsstufen sowie das wissenschaftliche und künstlerische Hochschulpersonal nach Fächergruppen unterscheidbar.
Seit 2015 verwendet das Statistische Bundesamt eine geänderte Systematik der Fächergruppen. Sie ist in weiten Teilen an die frühere Systematik angelehnt, enthält aber einige geänderte Kategorienbezeichnungen und auch einige Unterkategorien sind neu oder neu zugeordnet. So wird beispielsweise die Informatik nun den Ingenieurwissenschaften zugerechnet und nicht mehr der Fächergruppe Mathematik, Naturwissenschaften. Die Daten ab dem Jahr 2015 (bzw. WS 2015/16) sind deshalb auf der Fächerebene nur noch eingeschränkt mit zuvor (vor der Umstellung) erhobenen Statistiken vergleichbar.
Die Fächergruppe nach Hochschulgesetz NRW bezeichnet eine Zusammenstellung mehrerer Fächer innerhalb eines Fachbereichs bzw. einer Fakultät, die für die Berechnung einer Gleichstellungsquote nach § 37a HG NRW erforderlich ist. Welche Fächer genau zu einer Gruppe zusammengestellt werden, ist - abweichend vom Begriff Fächergruppe in der amtlichen Hochschulstatistik - inhaltlich nicht vorgegeben, sondern soll innerhalb der einzelnen Hochschulen in einem Dialogprozess festgelegt werden. Daran sind u.a. das Rektorat, die Fachbereiche (Dekanate und Fachbereichsräte), die Gleichstellungsbeauftragten und der Senat beteiligt.
Anzahl der in einem Studiengang verbrachten Semester. Im Statistikportal können Studienanfänger_innen nach dem ersten Fach- oder Hochschulsemester unterschieden werden.