Das Kaskadenmodell bezeichnet in der wissenschaftspolitischen Diskussion eine Form der Geschlechterquote, bei der - ausgehend von einer bestimmten Karriere- oder Qualifizierungsstufe - der Frauenanteil auf der nächstunteren Stufe eine Zielgröße für den zu erreichenden Frauenanteil bildet.
Im 2014 novellierten nordrhein-westfälischen Hochschulgesetz hat das Kaskadenmodell Eingang in die Regelung von Berufungsverfahren gefunden. Bei der Gleichstellungsquote nach § 37a HG NRW wird aus dem Frauenanteil auf der Stufe vor der Professur (Ausgangsgesamtheit) eine Orientierungsgröße für den Frauenanteil an den Neuberufungen abgeleitet. Gegenstand ist hier also die letzte Stufe der Kaskade.
Die sieben Kunsthochschulen in Trägerschaft des Landes verfügen auf der Hochschulleitungsebene über einen gemeinsamen Hochschulrat – im Gegensatz zu den anderen Hochschularten, in denen es für jede Hochschule einen eigenen Hochschulrat gibt. Der Kunsthochschulbeirat fällt in die Verantwortung des Ministeriums für Kultur und Wissenschaftdes Landes Nordrhein-Westfalen, er wird jedoch im Benehmen mit den Kunsthochschulen gebildet. Dieser Beirat hat „insbesondere die Aufgabe, die Qualität der Studienangebote zu prüfen sowie Empfehlungen für die Einrichtung, Ausgestaltung und Verbesserung der Studienangebote sowie zur Entwicklung im Kunsthochschulbereich auszusprechen“ (Kunsthochschulgesetz §8 Abs. 1). Der Kunsthochschulbeirat wurde im März 2024 neu besetzt.
Hochschulart, in der auf künstlerischer und wissenschaftlicher Basis gelehrt und geforscht wird und der künstlerische und wissenschaftliche Nachwuchs ausgebildet wird. Das Statistikportal enthält Daten zu den sieben Kunsthochschulen in Trägerschaft des Landes NRW. Musikhochschulen sind inbegriffen; private Hochschulen sind nicht enthalten.