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Staatsexamen

Beim Staatsexamen handelt es sich um akademische Abschlussprüfung, die von einer staatlichen Behörde abgenommen wird. Insbesondere in der Medizin und den Rechtswissenschaften hat das Staatsexamen als Studienabschluss nach wie vor eine hohe Bedeutung. Im Bereich des Lehramtsstudiums findet aktuell eine Umstellung dieses Abschlusses auf den Master of Education und den Bachelor (Lehramt) statt.

⇒ siehe auch Prüfungsgruppe

Statistiktool zur Gleichstellungsquote

Das 2014 novellierte Hochschulgesetz des Landes NRW enthält die Normierung einer fächergruppenbezogenen Gleichstellungsquote (§ 37a HG NRW) nach dem Kaskadenmodell. Um eine Orientierungshilfe für die Berechnung der Gleichstellungsquote anzubieten, hat die Koordinations- und Forschungsstelle des Netzwerks Frauen- und Geschlechterforschung NRW, gefördert durch das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung (MIWF) des Landes NRW, ein Statistiktool entwickelt, das auf der Startseite des Statistikportals zugänglich ist. Direkt zum Tool gelangen Sie hier.

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Studienanfänger_innen

Studierende im ersten Fachsemester oder im ersten Hochschulsemester. Im Statistikportal können Studienanfänger_innen nach beiden Kriterien unterschieden werden.

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Studienbereich

Zusammenfassung mehrerer inhaltlich verwandter Studienfächer für die fachliche Zuordnung der Studierenden in der Hochschulstatistik. Mehrere Studienbereiche werden wiederum zu einer Fächergruppe zusammengefasst (vgl. Statistisches Bundesamt 2013: 44). Studienbereiche werden im Statistikportal ausgewiesen. Auch im Gender-Report 2016 werden die einzelnen Studienbereiche und ihre Besetzung nach Geschlecht aufgeschlüsselt (vgl. Kortendiek et al. 2016: 38f.).

Seit dem Wintersemester 2015/2016 verwendet das Statistische Bundesamt eine geänderte Systematik der Studienbereiche (siehe auch Fächergruppe).

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Studienfach

akademische Disziplin, in der Studienabschluss möglich ist

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Studiengang

Kombination aus einer (angestrebten) akademischen Abschlussprüfung mit einem Studienfach

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Studienkolleg

Einrichtung an Hochschulen mit dem Ziel, ausländischen Studienbewerber_innen die Kompetenzen für eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung zu vermitteln. Besucher_innen eines Studienkollegs werden im Statistikportal nicht erfasst, da sie nicht als Studierende gelten.

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Studierende

Personen, die für ein Fachstudium eingeschrieben sind. Im Statistikportal sind Studierende gemäß der Definition von IT.NRW als Haupthörer_innen enthalten (ohne Beurlaubte und Gasthörer_innen) und können nach Fächergruppe, Internationalität, Prüfungsgruppe und angestrebter Abschlussprüfung unterschieden werden. Eingeschriebene Promotionsstudierende sind inbegriffen.

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