Das Hochschulgesetz des Landes NRW enthält seit 2014 die Regelung einer fächerbezogenen Gleichstellungsquote für Berufungsverfahren (§ 37a). Die Quote ist am Kaskadenmodell orientiert: Der Frauenanteil auf der nächstunteren Qualifizierungsstufe bildet die Zielquote für die Besetzung von Professuren.
Mit diesem Tool können Sie in fünf Schritten eine fächerbezogene Gleichstellungsquote berechnen:
Das Tool richtet sich an Akteur_innen in NRW-Hochschulen, die die gesetzliche Gleichstellungsquote mithilfe
bundesweiter Daten berechnen wollen. Es steht darüber hinaus
Interessierten offen, die bundesweit für eine bestimmte Fächergruppe eine Gleichstellungsquote nach dem
Kaskadenmodell berechnen wollen.