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Gasthörer_innen

Gasthörer_innen sind Teilnehmer_innen an Kursen oder Lehrveranstaltungen der Hochschulen. Im Statistikportal, dem die Daten von IT.NRW zugrunde liegen, sind Gasthörer_innen nicht enthalten; als Studierende gelten nur die Haupthörer_innen an der jeweiligen Hochschule.

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Gender-Report

Der Gender-Report enthält die Ergebnisse jeweils aktueller Studien zu Geschlechter(un)gerechtigkeit an nordrhein-westfälischen Hochschulen. Er vereint qualitative und quantitative Analysen zur Entwicklung der Hochschulen in NRW, zu Gleichstellungspraktiken und zu jeweils einem Schwerpunktthema. Die Koordinations- und Forschungsstelle des Netzwerks Frauen- und Geschlechterforschung NRW erstellt den Gender-Report im Dreijahresrhythmus. Der erste Gender-Report wurde 2010 veröffentlicht und beinhaltete als Schwerpunkt eine ausführliche Analyse der Gleichstellungspraktiken an den einzelnen NRW-Hochschulen in Landesträgerschaft (Becker et al. 2010). Der zweite Gender-Report mit dem Schwerpunkt Wissenschaftskarrieren und Berufungsverfahren ist 2013 erschienen (Kortendiek et al. 2013). Der dritte Gender-Report (2016) hat die Hochschulmedizin zum Schwerpunkt (Kortendiek et al. 2016). Der vierte Gender-Report (2019) behandelte das Thema Gender Pay Gap. Der fünfte Gender-Report (2022) beleuchtet den akademischen Mittelbau unter Geschlechteraspekten.

Gesamthochschulen

Gesamthochschulen bildeten eine den Universitäten gleichgestellte Hochschulart, in der auf wissenschaftlicher Basis gelehrt und geforscht und der wissenschaftliche Nachwuchs ausgebildet wurde. Im Unterschied zu den Universitäten boten sie integrierte Studiengänge an, die einen Zugang auch mit Fachhochschulreife ermöglichten. Im Statistikportal werden die Daten der vormaligen Gesamthochschulen in NRW nicht mehr gesondert ausgewiesen, sondern rückwirkend den Universitäten zugerechnet, in die sie umgewandelt wurden. Das betrifft die Universitäten Duisburg-Essen, Paderborn, Siegen und Wuppertal.

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Geschlecht

Die amtliche Hochschulstatistik bildet die Grundlage für die im Statistikportal verwendeten geschlechterbezogenen Hochschuldaten. Das Merkmal Geschlecht bezieht sich daher auf das im Geburtenregister eingetragene Geschlecht. Bis zum Jahr 2018 lagen ausschließlich Daten für Geschlecht in den zwei Ausprägungen ‚weiblich‘ und ‚männlich‘ vor. Zudem konnte seit 2013 bei intergeschlechtlichen Kindern bei der Geburt der Geschlechtseintrag offengelassen werden (‚ohne Angabe‘). Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2017 erlaubt das geänderte Personenstandsgesetz (PStG) seit Dezember 2018 nunmehr den dritten „positiven Geschlechtseintrag“ ‚divers‘, sodass intergeschlechtliche Personen im Geburtenregister nicht aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität diskriminiert werden. Eine Änderung hinsichtlich des Geschlechtseintrags kann ebenfalls nachwirkend vorgenommen werden, wenn eine ärztliche Bescheinigung über eine „Variante der Geschlechtsentwicklung“ vorliegt oder hierüber eine eidesstattliche Versicherung abgegeben wird. Somit liegen amtlicherseits die vier Geschlechterausprägungen ‚ohne Angabe‘, ‚divers‘, ‚weiblich‘ und ‚männlich‘ vor.

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Gleichstellungsquote nach Hochschulgesetz NRW

Das 2014 novellierte Hochschulgesetz des Landes NRW enthält die Normierung einer fächerbezogenen Gleichstellungsquote (§ 37a HG NRW). Die Quote ist am Kaskadenmodell orientiert und soll in zukünftigen Berufungsverfahren (Neuberufungen) Anwendung finden. Demnach bildet der Frauenanteil auf der nächstunteren Qualifizierungsstufe (hier: Ausgangsgesamtheit) die Zielquote für die Besetzung von Stellen (hier: Professuren). 

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