Definition/Erfassung nach IT.NRW:
„Die Juniorprofessur wurde 2002 mit der fünften Novelle des deutschen Hochschulrahmengesetzes eingeführt. Damit wurde jungen Wissenschaftler(inne)n mit herausragender Promotion ermöglicht, direkt (ohne die bisher übliche Habilitation) in Forschung und Lehre an deutsche Hochschulen zu gehen und sich auf diesem Wege für die Berufung auf eine Lebenszeitprofessur zu qualifizieren“ (IT. NRW 2013b: 40).