Die Habilitation ist das höchste akademische Examen. Sie kann in der Regel nur an einer Universität erfolgen. Im Statistikportal sind Daten zu den Habilitationen unter den Qualifizierungsstufen abrufbar. Die Daten beziehen sich nur auf die im jeweiligen Berichtsjahr habilitierten Personen.
Personen, die im Berichtsjahr eine Habilitation abgeschlossen haben.
Zum hauptberuflich tätigen wissenschaftlichen und künstlerischen Personal gehören Professor_innen, DozentInnen/AssistentInnen, wissenschaftliche/künstlerische Mitarbeiter_innen und Lehrkräfte für besondere Aufgaben. Im Statistikportal sind ausschließlich Daten zu diesen hauptberuflichen Personalgruppen enthalten, nicht zum nebenberuflich tätigen Personal (z.B. Lehrbeauftragte, wissenschaftliche Hilfskräfte). Eine Untergliederung nach Internationalität (Ausländer_innen und Deutsche) ist ab 2005 verfügbar.
⇒ siehe auch Hochschulpersonal
Im Statistikportal sind als Studierende ausschließlich die Haupthörer_innen erfasst.
Die Hochschulart ist eine Kategorie, unter der einzelne Hochschulen je nach ihrem wissenschaftlich-künstlerischen Bezug und ihrer berufsqualifizierenden Ausrichtung zusammengefasst werden (Universitäten, Fachhochschulen, Kunsthochschulen Verwaltungsfachhochschulen etc.). Hochschularten werden auch nach Trägerschaft unterschieden: öffentlich-rechtlich (Bund/Land), kirchlich, privat). Im Statistikportal sind Daten über drei Hochschularten abrufbar: Universitäten, Fachhochschulen, Kunsthochschulen, jeweils ausschließlich in Trägerschaft des Landes NRW. Nicht enthalten Hochschulen sind Verwaltungsfachhochschulen in Trägerschaft des Landes sowie Hochschulen in privater und kirchlicher Trägerschaft. Im Gender-Report werden schwerpunktmäßig die Universitäten, Fachhochschulen, Kunsthochschulen in Trägerschaft des Landes NRW untersucht.
Als Hochschulen gelten alle staatlichen sowie die nach Landesrecht anerkannten privaten Hochschulen. Das Statistikportal enthält 37 Hochschulen in Trägerschaft des Landes NRW. Darunter finden sich 14 Universitäten, 16 Fachhochschulen und 7 Kunsthochschulen. Hochschulen in privater, kirchlicher oder Bundesträgerschaft sind nicht enthalten, ebensowenig Verwaltungsfachhochschulen.
Hierunter werden die Leitungsgremien und Leitungspositionen auf verschiedenen Ebenen innerhalb einer Hochschule verstanden. Die Daten des Statistikportals zu den Hochschulleitungen basieren auf eigener Recherche und Erhebung der Koordinations- und Forschungsstelle des Netzwerks Frauen- und Geschlechterforschung, die seit 2011 durchgeführt werden und die 37 Hochschulen in Trägerschaft des Landes NRW umfassen. Die Recherche der Hochschulleitungen wurde 2011 und 2012 im Herbst und wird seit dem Jahr 2013 im Frühjahr durchgeführt. Sie umfasst für die ersten beiden Erhebungsjahre die Rektorate mit ihren Leitungsgremien, die Dekan_innen sowie den Hochschulrat. Seit 2013 werden auch die Prodekan_innen, Studiendekan_innen und die Dezernent_innen sowie die stimmberechtigten Senatsmitglieder der 37 Hochschulen in Trägerschaft des Landes ermittelt.
Weitere Informationen und Begriffsdefinitionen zu den einzelnen Kategorien finden sich im aktuellen Gender-Report 2019 (vgl. Kortendiek et al. 2019: 186f.)
Das Hochschulpersonal umfasst sowohl das wissenschaftlich-künstlerische Hochschulpersonal (mit und ohne Professor_innen) als auch das Verwaltungs-, technische und sonstige Personal. Im Statistikportal ist in der Regel das hauptberuflich tätige Hochschulpersonal enthalten – mit Ausnahme der Mitarbeiter_innen in Technik und Verwaltung, bei denen auch das nebenberufliche Personal erfasst ist. Das Klinikpersonal ist ebenfalls enthalten, sofern das Pflegepersonal nicht in anderer Trägerschaft geführt wird.
Hochschulräte oder auch Kuratorien und Aufsichtsräte wurden im Zuge der neuen Steuerung von Hochschulen eingeführt. Hierfür wurden Befugnisse, die ehemals dem Akademischen Senat oder dem Wissenschaftsministerium vorbehalten waren, auf die Hochschulräte verlagert. An den nordrhein-westfälischen Hochschulen berät der Hochschulrat das Präsidium und übt die Aufsicht über dessen Geschäftsführung aus. Die sieben Kunsthochschulen in Trägerschaft des Landes verfügen über einen gemeinsamen Hochschulrat (Kunsthochschulbeirat) – im Gegensatz zu den anderen Hochschularten, in denen es für jede Hochschule einen eigenen Hochschulrat gibt.
⇒ siehe Kunsthochschulbeirat
Anzahl der Semester, in denen Studierende an einer Hochschule eingeschrieben sind, unabhängig von ihrem aktuellen Studienfach. Im Statistikportal können Studienanfänger_innen nach dem ersten Hochschulsemester oder dem ersten Fachsemester unterschieden werden.