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Nebenberuflich tätiges wissenschaftliches und künstlerisches Personal

Als nebenberuflich tätig werden solche Personalgruppen innerhalb des Hochschulpersonals bezeichnet, die mit weniger als der Hälfte der regulären Wochenarbeitszeit beschäftigt sind. Die Kategorisierung als „nebenberuflich“ legt nahe, dass es noch andere berufliche Einnahmequellen gibt, was allerdings nicht der Fall sein muss. Vielmehr können Teilgruppen, vor allem Lehrbeauftragte und wissenschaftliche Hilfskräfte, als prekaritätsgefährdet betrachtet werden. Im Statistikportal ist diese Personalgruppe nicht enthalten. Im Gender-Report 2019 findet sich eine Aufschlüsselung der einzelnen Personaluntergruppen (vgl. Kortendiek/Mense/Beaufaÿs/Bünnig/Hendrix/Herrmann/Mauer/Niegel 2019: 24f.).

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Nebenhörer_innen (Zweithörer_innen)

Studierende an einer Hochschule, die primär an einer anderen Hochschule eingeschrieben sind. Nebenhörer_innen sind in den Daten von IT.NRW, die dem Statistikportal zugrunde liegen, nicht enthalten; als Studierende gelten nur die Haupthörer_innen an der jeweiligen Hochschule

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